Zum Hauptinhalt springen

Neu­geborenen-Hör­screening

Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein wichtiger Schritt, um die Hörfähigkeit Ihres Babys direkt nach der Geburt zu überprüfen. Ein frühes Erkennen von Hörstörungen kann dabei entscheidend sein, um die Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und gezielte Maßnahmen einzuleiten.

Gesetzlicher Anspruch auf Hör­screening

Jedes neugeborene Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Hörscreening. Dieses Screening wird in der Regel direkt nach der Geburt im Krankenhaus durchgeführt. Falls das Screening dort jedoch nicht durchgeführt werden konnte oder das Ergebnis unklar ist, bieten wir in unserer Praxis die Möglichkeit einer Erstuntersuchung sowie einer Nachuntersuchung (FU1) an. Diese Tests helfen, sicherzustellen, dass das Hörvermögen Ihres Kindes normal ausgeprägt ist und keine Entwicklungsstörungen vorliegen.

Ergebnisse und Melde­pflicht

Als gelistete FU1-Stelle übernehmen wir nicht nur die Durchführung der Untersuchungen, sondern melden die Ergebnisse nach ausdrücklichem Einverständnis der Eltern an das zentrale Erfassungsregister NRW Uni-Köln. Diese Meldung hilft dabei, eine flächendeckende Erfassung und Auswertung der Ergebnisse sicherzustellen.

Vorteile des Neu­geborenen-Hör­screenings

  • Frühe Erkennung von Hörstörungen
  • Gezielte Nachsorge für betroffene Kinder
  • Unterstützung bei der normalen Sprach- und Entwicklungserlernung

Bei Fragen oder für einen Termin zur Nachuntersuchung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Termin