Flugmedizin / Medicals
Die Flugmedizin beschäftigt sich mit den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an Menschen, die im Luftverkehr tätig sind, ob als angehender oder Schein-Pilot, Fluglotse oder Flugbegleiter.
In der HNO-Praxis von Frau Dr. Beate Dieckmann, zertifizierte Aeromedical Examiner (AME Klasse 2) – auf Deutsch Flugmedizinische Sachverständige oder einfach Fliegerärztin -, werden flugmedizinische Untersuchungen nach den aktuellen europäischen Richtlinien (EU-Verordnung Nr. 1178/2011, Part-MED) durchgeführt. Ziel ist es, die körperliche und psychische Eignung zur sicheren Ausübung luftfahrtbezogener Tätigkeiten zu bestätigen.
Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen
Grundlage für die Ausstellung des Medicals ist die Untersuchung von Frau Dr. Dieckmann. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen sowie die Kriterien für Tauglichkeit sind in der EU Verordnung Nr.1178/2011 bzw. den AMC und dazugehörigem Guidance Material des Part-MED1 festgelegt. Bestehen entsprechend der erhobenen Befunde keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung als Privatpilot wird das Medical nach Vorliegen sämtlicher Ergebnisse direkt ausgestellt.
Wir bieten die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen („Medicals“) für verschiedene Lizenzklassen an:
- Medical Klasse 2: für Privatpiloten (PPL, CPL in Ausbildung), LAPL ist inclusive,
- Medical Klasse 3: für Fluglotsen
- Medical LAPL: für Inhaber der Leichtfluglizenz (Light Aircraft Pilot Licence)
- Medical für Flugbegleiter: nach individueller Beratung und Untersuchung
Die Gültigkeitsdauer der Untersuchungen (ohne individuelle Einschränkungen) richtet sich nach Lizenztyp und Alter:
- Klasse 2 Medical: bis 40 Jahre: 60 Monate, ab 40 Jahre: 24 Monate, ab 50 Jahre: 12 Monate.
- Klasse 3 Medical: bis 40 Jahre: 60 Monate, ab 40 Jahre: 24 Monate.
- LAPL Medical: bis 40 Jahre: 60 Monate, ab 40 Jahre: 24 Monate.
- Flugbegleiter Medical: 5 Jahre.
Eine Nachuntersuchung (Erneuerung) von Medicals kann frühestens 45 Tage vor Ablauf des alten Medicals erfolgen, ohne dass das Ablaufdatum verändert wird. Es gilt dann nahtlos.
Untersuchungsumfang
Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach den Vorgaben der europäischen Luftfahrtbehörde (EASA) und umfasst:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte (Anamnese)
- allgemeine körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchungen von Blut und Urin
- Ruhe-EKG, Puls- und Blutdruckmessung
- Lungenfunktionsprüfung
- Hörtest und HNO-Status
- Augenuntersuchung (ggf. unter Vorlage eines augenärztlichen Befundes)
Diese umfassende Diagnostik stellt sicher, dass alle medizinischen Anforderungen für den sicheren Flugbetrieb erfüllt sind.
Erst- und Folgeuntersuchungen
Für die Erstuntersuchung bringen Sie bitte mit:
- ausgefülltes Antragsformular auf Flugtauglichkeit
- augenfachärztlicher Untersuchungsbericht, wenn Brillenträger oder Augenerkrankungen bekannt
- Personalausweis oder Reisepass
- (wenn vorhanden) Pilotenlizenz mit Referenznummer
- Brillenpass oder Kontaktlinsenpass
- frühere Arztbriefe oder Befunde
Für Folgeuntersuchungen zusätzlich:
- letztes Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis der Flugstunden seit der letzten Tauglichkeitsuntersuchung (Logbuch)
- aktuelles Blutbild (optional vom Hausarzt)
Ablauf und Service
Die Untersuchung erfolgt nach einem festen Ablaufplan und wird individuell an Alter, Vorerkrankungen und behördliche Auflagen angepasst. Nach Abschluss aller Untersuchungen stellt Frau Dr. Dieckmann das Medical-Zeugnis direkt aus oder bespricht bei Bedarf weitere Schritte.
Zur schnelleren Bearbeitung bitten wir um die vorherige Zusendung aller Unterlagen per E-Mail.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung steht Ihnen im Praxisteam Frau Sawallich jederzeit gern zur Verfügung.
Download:
Formulare:
Dieser Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ist Grundlage für die Ausstellung jedes Medicals (Erst- und Wiederholungsuntersuchung).
Bei Brillenträgern sowie bekannten Augenerkrankungen muss vor Erstausstellung eines Medicals die augenärztliche Untersuchung auf diesem Formular dokumentiert werden. Auch eine relevante Sehverschlechterung seit Ausstellung des letzten Medicals erfordert eine erneute Erstellung eines augenärztlichen Untersuchungsberichtes.