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Schlupf­lider

Schlupflider sind ein häufiges ästhetisches Problem, das viele Menschen als störend empfinden. Die überschüssige Haut am Oberlid kann den Blick müde, traurig oder älter wirken lassen, unabhängig davon, wie ausgeruht man sich tatsächlich fühlt. In unserer Praxis in Haan wird die chirurgische Entfernung von Schlupflidern (Blepharoplastik) mit hoher Präzision und ästhetischem Feingefühl durchgeführt – für ein natürlich verjüngtes Erscheinungsbild und einen klareren Blick.

Was sind Schlupf­lider?

Schlupflider entstehen, wenn sich die Haut und Muskulatur der oberen Augenlider im Laufe der Zeit lockern. Dies kann durch natürliche Alterungsprozesse, genetische Veranlagung oder Umwelteinflüsse wie Sonne, Nikotin oder Stress begünstigt werden. In manchen Fällen schränkt die herabhängende Haut sogar das Gesichtsfeld ein und kann das Sehen erschweren.

Behandlung: Oberlid­straffung (Blepharo­plastik)

Die chirurgische Lidstraffung gehört zu den häufigsten und effektivsten ästhetischen Eingriffen im Gesichtsbereich. Ziel ist es, überschüssige Haut, Fettgewebe und gegebenenfalls auch Muskelanteile schonend zu entfernen, um die natürliche Lidkontur wiederherzustellen.

Der Eingriff erfolgt ambulant und unter lokaler Betäubung.
Zunächst wird die Lidfalte markiert, um die Schnittführung exakt zu planen.
Anschließend entfernt Frau Dr. Dieckmann präzise das überschüssige Gewebe.
Die Haut wird mit feinen, kaum sichtbaren Nähten verschlossen.
Die Schnittführung verläuft in der natürlichen Lidfalte, sodass nach der Abheilung kaum Spuren sichtbar bleiben.

Heilungs­verlauf und Ergebnis

Nach der Operation können vorübergehend leichte Schwellungen oder Blutergüsse auftreten, die meist innerhalb einer Woche abklingen. Durch sorgfältige Nachsorge, Kühlung und Schonung des Augenbereichs heilt die Haut in kurzer Zeit ab.

Das endgültige Ergebnis zeigt sich nach einigen Wochen: ein wacher, frischer und natürlicher Blick, ohne den Ausdruck zu verändern.

Kosten

Die Oberlidstraffung (Blepharoplastik) ist in der Regel eine ästhetische Selbstzahlerleistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur möglich, wenn eine medizinisch relevante Gesichtsfeldeinschränkung vorliegt.