Hautgefäßveränderungen
Feine rote Äderchen, rötliche Flecken oder punktförmige Hautveränderungen im Gesicht oder am Hals werden häufig als störend empfunden, insbesondere, wenn sie gut sichtbar sind. Diese sogenannten Hautgefäßveränderungen sind meist harmlos, können aber das ästhetische Erscheinungsbild beeinflussen. Wir bieten moderne, schonende Verfahren zur präzisen Entfernung von Gefäßveränderungen der Haut an: sicher, minimalinvasiv und mit einem klaren Fokus auf ein natürliches Ergebnis.
Was sind Hautgefäßveränderungen?
Hautgefäßveränderungen entstehen durch eine Erweiterung oder Neubildung kleiner Blutgefäße in der oberen Hautschicht. Sie können angeboren oder im Laufe der Zeit durch Sonneneinstrahlung, hormonelle Einflüsse oder Hautalterung entstehen.
Zu den häufigsten Formen zählen:
- Teleangiektasien (Besenreiser im Gesicht): feine, netzartige Gefäße – häufig an Nase und Wangen.
- Couperose: flächige Rötungen durch erweiterte Gefäße, meist im Wangen- und Nasenbereich.
- Spider Naevi: sternförmige Gefäßveränderungen mit zentralem Punkt und feinen Ausläufern.
- Angiome: kleine, rote Punkte oder Knötchen, die meist mit zunehmendem Alter entstehen.
Alle diese Gefäßveränderungen sind medizinisch unbedenklich, können aber kosmetisch als störend empfunden werden.
Behandlungsmöglichkeiten in unserer Praxis
Zur Entfernung von Hautgefäßveränderungen setzen wir moderne, gewebeschonende Verfahren ein, die gezielt auf die betroffenen Gefäße wirken, ohne die umliegende Haut zu schädigen. Besonders bewährt hat sich dabei die Radiofrequenztherapie (RF):
In vielen Fällen genügt eine einzige Sitzung, bei ausgeprägteren Befunden können mehrere Behandlungen sinnvoll sein.
Nachbehandlung und Hautpflege
Nach der Behandlung kann es zu einer leichten Rötung oder Schwellung kommen, die innerhalb weniger Stunden bis Tage abklingt. Wichtig ist, die Haut zu kühlen und vor UV-Strahlung zu schützen, um das Behandlungsergebnis langfristig zu erhalten.
Kosten
Die Entfernung von Hautgefäßveränderungen zählt zu den ästhetischen Selbstzahlerleistungen und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.